Der Berliner Besuchshunde Blog

Anforderungen an die Hunde

Anforderungen an Besuchshunde

Menschenfreundlich, aufgeschlossen, wesensfest und gehorsam. Das sind sicherlich die wichtigsten Anforderungen, die ein Besuchshund im Sozialdienst erfüllen muss. Doch es gibt noch mehr Dinge, die Hund und Halter mitbringen sollten.

Anforderungen an die Ausbildung

Für Besuchshunde gibt es, anders als bei „echten“ Therapiehunden, zunächst keine spezielle Ausbildung. Das hängt in erster Linie mit den Anforderungen der Organisation ab, für die Ihr tätig werden wollt. Jedoch ist die Eintrittsschwelle bei den meisten niedrig. Denn schließlich herrscht Nachwuchsmangel.

Wichtig ist grundsätzlich, dass Euer Hund wesensfest ist und ein Grundgehorsam mitbringt. Und dieses könnt Ihr Eurem Vierbeiner in jeder seriösen Hundeschule beibringen. Für Hundehalter gibt es nur dann spezielle Ausbildung, wenn die zukünftige Organisation dies vorsieht.

Seriöse Vereine führen eine spezielle Prüfung durch, um die Erfüllung der Grundanforderungen gegenüber den sozialen Einrichtungen garantieren zu können. Diese Prüfungen sind in der Regel kostenpflichtig. Was geprüft wird, habe ich am Beispiel des Vereins „Hunde im Sozialdienst“ beschrieben, in welchem ich viele Jahre aktiv war und später auch als Prüfungsbeisitzer gearbeitet habe.

Anforderungen an den Hundehalter

In der Regel solltet Ihr mindestens ein bis zweimal im Monat eine bis zwei Stunden Zeit einplanen. Natürlich könnt Ihr auch mehr Zeit investieren, doch vergesst nicht, dass Ihr den Hund nicht überanstrengt oder Euch selbst dabei überfordert. Denn die Besuchsdienste sind für Euch beide sehr anstrengend.  Eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit gegenüber alten, kranken oder beeinträchtigten Menschen ist genau so wichtig wie auch eine Unvoreingenommenheit gegenüber anderen Kulturkreisen. Das gilt auch im Schulbesuchsdienst. Denn in einigen Kulturen begegnen Menschen mit Angst und Vorbehalten. Ihr solltet daher als Hundehalter mit Ablehnung oder Angst bei Menschen konstruktiv und positiv umgehen können.

Anforderung an den Hund

Da die Therapiehunde bzw. Besuchshunde mit immer wieder neuen Situationen konfrontiert werden, stellen sich an das Besuchshunde-Team, also an Hund und Halter, bestimmte Anforderungen, die ich kurz erläutern möchte.

Die Besuchshunde Emma, Azul und Roula

Fotografie: Lore Tornau, 2015. Die Besuchshunde Emma (a. D.), Azul (aktiv) und Roula (a.D.) sind verträglich, aufgeschlossen und gehorsam.

Anforderungen an Wesen, Alter u. Ausbildung des Hundes

  • wesensfest
  • kontaktfreudig
  • freundlich
  • gefestigte Bindung zum Hundeführer
  • mindestens 2 Jahre alt
  • Vorprüfung (Verhaltens- und Grundgehorsams-Prüfung bei Rollstühlen/Gehhilfen/Rollatoren,  lauten Geräuschen, unkontrollierten Bewegungen etc.)
  • Testbesuch im Heim mit anschließender Zertifizierung

Anforderungen an den Gesundheitszustand des Hundes

  • optimaler Ernährungszustand
  • jährlicher umfassender Gesundheitscheck durch den Tierarzt
  • jährliche Impfungen
  • mindestens zweimal jährlich Entwurmen, bzw. Kotprobenuntersuchung
  • regelmäßige Pflege (Fell, Ohren, Augen, Zähne, Krallen)
  • stetige Kontrolle im Hinblick auf Parasitenbefall
  • genaues Beobachten des Hundes im Hinblick auf sein Wohlbefinden

Anforderungen an die Stressresistenz

  • ungewohnte optische, akustische, alfaktorische und taktile Reize
  • Schmerzzufügung durch ungeschickte Hände
  • subjektives Erleben von Bedrohung
  • mangelnde Rückzugsmöglichkeiten
  • nicht hundegerechte Kontaktaufnahme
  • Bedrängung durch Menschen

 Vorbereitungen

Menschen in sozialen/medizinischen Berufen besitzen in der Regel nicht das erforderliche Wissen über Wesen und Verhalten eines Hundes. Das heisst, sie kennen auch Euren Hund nicht. Sie bedürfen einer entsprechenden Einweisung durch Euch als Hundehalter. Im Gegenzug solltet Ihr Euch von einem Mitarbeiter der Einrichtung während des Besuchsdienstes begleiten und ggf. über Besonderheiten in der sozialen Einrichtung informieren lassen.

Anforderungen an den Halter

  • Bereitschaft für soziales Engagement
  • Freude daran, etwas gemeinsam mit dem Hund zu tun
  • Aufgeschlossenheit und Vorurteilsfreiheit
  • Kommunikations- und Kontaktfreude

Grundsätze in Sachen Therapieeinsatz

Hundebesuchsprogramme, egal ob ehrenamtlich oder hauptberuflich, sind eine wunderbare Angelegenheit. Jedoch verleiten solltet Ihr Abstand davon nehmen, Besuchsdienste auf eigene Faust bzw. in Eigenregie durchzuführen. Denn ohne eine Organisation im Hintergrund steht Ihr ganz alleine da, versicherungstechnisch, organisatorisch und auch psychisch. Deren Aufgabe ist es nämlich, diesen therapeutischen Einsatz in geordnete und strukturierte Bahnen zu lenken und damit die Einhaltung von Mindestanforderungen zum Wohle von Hund und Mensch zu sichern. Damit stärkt sie nicht nur Eure Position gegenüber der sozialen Einrichtung, sondern sichert Euch auch versicherungstechnisch und vertraglich ab.

Bei bestimmten Einsätzen von Hunden als Co-Therapeuten solltet Ihr eher vorsichtig sein. Insbesondere dann, wenn die Hunde dadurch Schaden nehmen und somit Menschen gefährden können. Dazu gehören:

  • Haltung eines Hundes als Institutions- bzw. Stationshund
  • Ausleihsystem für Therapiehunde
  • Einsatz eines Hundes durch Fremdpersonen
  • „Hauptberufliche“ Existenz eines Hundes als Besuchs- bzw. Therapiehund

Denn diese Art von Einsätzen überfordern die Hunde sehr schnell und schaden ihnen. Doch was immer Ihr vorhabt, die Regel sollte lauten: „Das Wohl des Hundes darf zu keiner Zeit gefährdet sein.“ Behaltet das immer im Hinterkopf. Dann habt Ihr als Besuchsteam viel Freude an der Arbeit im Sozialdienst.