„Wie kann mein Hund ein Besuchshund werden?“
Oder: „Wie stelle ich fest, ob mein Hund für den Besuchsdienst geeignet ist?“ „Welche Qualifikationen brauchen wir als Hund-Halter-Team?
Diese und viele andere Fragen sind mir in meiner Vereinspraxis oft begegnet. Die Liste der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema „Besuchshund werden“ habe ich deshalb einmal zusammengetragen und um weitere ergänzt, die ich zusätzlich wichtig finde.
Welche Hunderassen eignen sich besonders für den Besuchsdienst?
Ob Wuschel oder Glatthaar, lebhaft oder ruhig, groß oder klein – grundsätzlich sind keine Hunderassen ausgeschlossen oder wird eine bestimmte Rasse bevorzugt. Im Gegenteil, jeder den Menschen zugewandte, freundliche und im guten Gehorsam stehende Hund ist theoretisch geeignet, als Besuchshund aktiv zu werden. Gute Erfahrungen gibt es mit großen Rassehunden wie Retreivern oder Leonbergern und kleinen wie zum Beispiel den Bolonkas. Auch Mischlinge stehen mit ihren Talenten den „Edlen mit Stammbaum“ in nichts nach. Mit den sogenannten „Listenhunden“, also jenen, die unter die Kampfhundeverordnung fallen, gibt es ebenfalls kein grundsätzliches Problem. „Hauptsache lieb, gehorsam und sozial“, so könnte die Kurzformel lauten.
Was ist das perfekte Hundealter für Besuchsdienst?
Nach allgemeiner Erfahrung sollte Ihr Hund mindestens 2 Jahre alt sein, also erwachsen und mit ausgereifter Persönlichkeit, wenn der Besuchsdienst beginnt. Je nach Vorgeschichte und Rasse gibt es natürlich auch Abweichungen für Frühreife und Spätzünder. Das ideale Alter für den Einstieg liegt zwischen drei und fünf Jahren. Auch wenn es für das maximale Eintrittsalter theoretisch keine feste Obergrenze gibt, bedenken Sie bitte, dass trotz aller Freude der Besuchsdienst für den Hund harte Arbeit ist.
Ab einem bestimmten Alter könnten die Belastungen für Ihren Hund im Besuchsdienst zu groß sein. Er sollte daher keine Herzprobleme, HD, Athrose oder ähnliche chronische bzw. altersbedingte Krankenheiten haben. Ich rate Ihnen, bei großen Hunden, die älter als neun Jahre sind und kleinen, die das zehnte Lebensjahr überschritten haben, sehr genau und kritisch zu beobachten, ob der Gesamtzustand des Hundes einen weiteren Einsatz im Besuchsdienst erlaubt. Auch hier lehrt die Erfahrung, dass Hunde sehr deutlich zeigen, wann sie genug haben. Das sollten Sie unbedingt respektieren und ihnen dann den wohlverdienten Ruhestand gönnen. Gemäß dem Motto „das Wohl des Hundes geht vor“.
Der Hund hat eine Behinderung – ist das ein Ausschlußkriterium?
In diesem Fall kommt es auf die Art der Behinderung an, ob der Hund damit geboren wurde und wie Hund und Halter mit der Situation umgehen. Bei Einschränkungen der Sehfähigkeit oder des Gehöhrs ist Vorsicht geboten, denn die Hunde sind im Besuchsdienst manchmal mit überraschenden Situationen konfrontiert, bei denen selbst ein Hund mit normalen Wahrnehmungsfähigkeiten schreckhaft reagiert. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, diese sollte man im Einzelfall genau prüfen und schauen, ob der Hund den besonderen Belastungen gewachsen ist. Behinderungen durch deformierte oder fehlende Gliedmaßen oder – wie im Falle der einäugigen Maira – durch Fehlen eines einzelnen Sinnesorgans sind meistens kein Problem. Im Gegenteil, diese Hunde erfreuen sich bei den Besuchten oft großer Beliebtheit, weil sie sich mit ihnen positiv identifizieren.
Der Hund kommt aus dem Tierschutz – was ich muss beachten?
Im Verein habe ich die besten Erfahrungen mit Hunden aus der Tierrettung und dem Tierschutz gemacht. Allerdings rate ich Ihnen, sich selbst und Ihrem gerettenden Hund viel Zeit zu geben und Geduld zu haben. Diese Tiere haben sehr oft schwere psychische Traumata zu verarbeiten und müssen in ihrem neuen Leben richtig angekommen sein. Das kann manchmal auch mehrere Jahre dauern. Manchmal werden Probleme auch erst Monate nach dem Einzug in Ihre Familie sichtbar.
Stellen Sie sicher, dass der Hund eine feste Bindung zu Ihnen aufgebaut hat und Ihnen so blind vertraut, wie ein Hund, der in guten Verhältnissen aufgewachsen ist und anständig behandelt wurde. Auch rate ich Ihnen in jedem Fall den Gang zum erfahrenen Hundetrainer, wenn Sie die Vorbereitung für ein Engagement im Sozialdienst treffen.
Welche besonderen Qualifikationen muss mein Hund mitbringen?
Sicherlich ist der Besuch einer Hundeschule immer hilfreich, wenn man sich einen neuen Hund anschafft, egal ob als Welpe oder aus zweiter Hand. Der Rat eines erfahrenen Hundetrainers mit dem geschulten Blick von außen ist wertvoll, denn er kann Fehler bei der Hundeerziehung vermeiden helfen, auf schlechte Angewohnheiten bei Hund und Halter aufmerksam machen und erkennt ungewöhnliche (unpassende) Verhaltensweisen, bevor sie zum Problem werden. Die Hundeschule ist kein „Muss“, aber ein sinnvolles „Sollte“.
Der Hundeführerschein wird meistens nicht vorausgesetzt, da viele Organsiatioen eigene Prüfungen mit den zukünftigen Besuchshunden durchführen. Sollten Sie mit Ihrem Hund bereits eine Therapiehunde-Prüfung bei einer anderen Organisation erfolgreich abgeschlossen haben oder wenn Sie anderweitig im Besuchsdienst aktiv waren, fragen Sie nach einer Einzelregelung, ob die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, auf die Wert gelegt wird.
Kunststücke und besondere Tricks muss Ihr Hund nicht beherrschen, doch sie sind eine wertvolle Bereicherung im Besuchsdienst-Alltag. Die Bewohner von Heimen lieben diese Abwechslung, besonders dann, wenn sie an der Durchführung der Kunststücke beteiligt sind.
Viel wichtiger sind jedoch die grundsätzlichen Voraussetzungen, die eigentlich jeder gut sozialisierte Hund mitbringen sollte:
- Grundgehorsam (Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Fuss, Ablegen/Bleib, Abrufen/Komm, Nein/Aus,..)
- ein aufgeschlossenes, freundliches Wesen gegenüber fremden Menschen
- weitgehend sozialverträgliches Verhalten mit anderen Hunden
- vertrauensvolle und stabile Bindung zwischen Hund und Halter
Im Eignungstest sollte eine seriöse Organisation prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. So sollten Verhaltensweisen angeschaut werden, die durch simulierte Besuchsituationen provoziert wurden.
Ein Tipp
Laden Sie sich einfach mal die Anforderungsbogen der ehemaligen „Hunde im Sozialdienst“ als Beispiel herunter, und probieren Sie entsprechende Test mit Ihrem Hund aus.
Anforderungen-im-Eignungstest.pdf (0 Downloads)